BVfK - Wochenendticker 17. Februar 2018

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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BVfK-Geburtstag: 18 Jahre "Alles Gute für Ihren Autohandel!"

 

Die Rahmenbedingungen waren so fragil, dass das Geschäft oft einem Lotteriespiel glich.

 

Vorurteil: Krumme Figuren mit innewohnender Arglist.

 

Immer die Hand am Puls der Mitglieder und die Seismographen an Orten wichtigen Geschehens.

 

Beim BVfK-Kongress am 5. Mai gilt: Dabei sein ist alles und Flagge zeigen ist wichtig!

 

BVfK-Digital: BVfK-Händlersuche wurde erweitert -  Jetzt werden BVfK-Händler noch besser gefunden

 

Neues aus der Rechtsabteilung: Die EU-Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) 

 

TÜV-Kooperation – Mitmachen: TÜV-BVfK-Gebrauchtwagen-Gutachten in der Testphase

 

BVfK-Signalisation den Mitgliederwünschen angepasst.

Qualitätsanspruch der BVfK-Händler noch deutlicher.

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BVfK-Kongress 2018

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Frühbucher erhalten für nur 159,- € pro Person sämltiche Leistungen:  Kongressteilnahme, Feuerwerk, Dinner und Hotelübernachtung (excl. Früsstück)*!

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* EARLY BIRD - Sonderkonditionen gelten nur für BVfK-Mitglieder

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

gestern vor 18 Jahren, am 16. Februar 2000, fanden sich 10 Pioniere auf der Burg Lede in Bonn zusammen und gründeten einen Autohändlerverband. Das Team bestand aus vier Gebrauchtwagenhändlern, einem gelernten Bankkaufmann, der zugleich noch Burgbesitzer war, einer Marketing- und Werbekauffrau, einem Rechtsanwalt, einem Juristen mit langjähriger Verbandserfahrung, einem Steuerberater und einem IT-Entwickler.

Alle vereinte die Liebe zum Auto wie auch die Erkenntnis, dass beim freien Autohandel einiges im Argen lag. Die Rahmenbedingungen waren so fragil, dass das Geschäft oft einem Lotteriespiel glich und Rechtserlangung nahezu unmöglich war, denn in der Praxis wurde der damals noch zulässige Gewährleistungsausschluss regelmäßig mit dem Vorwurf „Arglistiger Täuschung“ ausgehebelt, wozu man den Verbraucheranwälten keine besonderen Beweise abverlangte. Vebrauchtwagenhändler waren ja per se krumme Figuren mit innewohnender Arglist.

Wie gut das funktionierte, ja, wie selbstverständlich das war, verdeutlichen Tipps von Professoren juristischer Fakultäten, wenn sie ihren Studenten empfahlen: „Suchen Sie sich einen Fall gegen einen Autohändler, den Prozess gewinnen sie immer!“ Das ist inzwischen anders und wenn der BVfK heute gemeinsam mit Professoren, Richtern der oberen Instanzen bis hin zum BGH, der größten Verbraucherorganisation und dem seinerzeit größten Auto-Verbraucher-Anwalt an einem Tisch sitzt, um u.a. regelmäßig den Deutschen Autorechtstag zu gestalten und zu organisieren, spricht das für erfolgreiche Veränderungen.

Denn die seinerzeitige Konsequenz pragmatischer Autohändler zum Schutz vor juristischem Minenfeld lautete: „Hüte dich nicht nur vor problematischen Autos, sondern auch ebensolcher Kundschaft, mache um Anwälte und Gerichte einen großen Bogen und kaufe dich durch großzügigen Umgang mit Reklamationen von solchen Konflikten frei.“

Auf das Imageproblem angesprochen meinten diese: „Was stört mich der Ruf meiner Branche, wenn ich mir nichts vorzuwerfen habe?“ Richtig! Mangelndes Selbstbewusstsein war und ist nicht unser Problem. Doch bei genauer Betrachtung musste man doch feststellen, dass sich gutes oder schlechtes Image mittelbar auf die Erträge auswirkt und daher stand im BVfK-Gründungsmanifest auch Imagepflege ganz oben. Dem entsprechend das Motto: “Tue Gutes und sprich auch darüber!“

Aus den Qualifikationen Der Gründer - heute würde man „Founder“ sagen, wird deutlich, welchen Aufgaben sich der junge BVfK widmen wollte und wie wir uns das vorgestellt hatten. Doch schon bald wurde klar, dass auch beim Verbandsaufbau Theorie und Praxis oft weit auseinanderliegen und so dauerte es im Grunde genommen sieben Jahre, bis die notwendigen Strukturen einigermaßen aufgebaut und man auch von einer gewissen wirtschaftlichen Stabilität sprechen konnte. Die Tücke lag nämlich wie so oft im Detail und schließlich gab es für all das keinen Bauplan. „Learning by doing“ war angesagt und Fehler waren unausweichlich und wie immer auch dann erlaubt, wenn man die Lehren daraus zog und sie nicht wiederholte. Und ganz wichtig: Wenn man auch in der Lage war, den finanziellen Schaden zu bewältigen, denn Fehler kosten bekanntermaßen in der Regel Geld.

Das Geld war meistens eher knapp und insofern verdiente unser grundsätzlich verdienstvoller Schatzmeister diese Bezeichnung nicht wirklich, denn von einem Schatz konnte nie die Rede sein. Das lag und liegt allerdings auch nach wie vor daran, dass beim BVfK immer zuerst in Wachstum investiert wurde und wird, denn es gilt: Stillstand ist Rückschritt. Wachstum erreicht man nur durch zufriedene Mitglieder und die treten keinem Verband bei, der sich nur mit Schönwetterreden auf irgendwelchen unwichtigen Bühnen herumtreibt, sondern wenn die Leistungen stimmen und die Vorteile messbar sind.

Um das zu gewährleisten, hatte Ihr BVfK immer die Hand am Puls seiner Mitglieder und die Seismographen an Orten wichtigen Geschehens installiert und daher sind wir auch überzeugt, dass die im Grunde genommen größte Veränderung in der Entwicklung unseres Verbandes, die Gründung der eigenen IT-Abteilung „BVfK-digital“, erneut ein mutiger und riskanter Schritt von allerdings unverzichtbarer Notwendigkeit war.

Und wieder einmal müssen wir feststellen, dass eine starke Mitgliedergemeinschaft hervorragende Voraussetzungen für das Gelingen anspruchsvoller und nachhaltiger Projekte ist.

Dass die Mitgliedergemeinschaft darüber hinaus auch dann noch dem BVfK die Treue hält, wenn ihm die volle Wucht feindseliger Missgunst und Verleumdung trifft, ist ein Beweis für die kompetente Urteilsfähigkeit unsere Mitglieder, die Seriosität der Verbandsführung und straft diejenigen Lügen, die nur etwas beseitigen wollen, was ihren rechtswidrigen oder fragwürdigen Geschäftsmethoden im Wege steht. Die Details zu diesem schwierigen Kapitel unserer Verbandsgeschichte, welches vielleicht auch zum Erwachsenwerden dazu gehört, sind inzwischen in umfangreichen Dossiers zusammen gefasst. Sie können bei Bedarf gerne angefordert werden.

Doch auch daraus wurden Lehren gezogen: Die Mitgliederversammlung hat die Schutzfunktionen der Satzung vor schädlichem Rechtsmissbrauch ebenso stabilisiert, wie sie in einem wichtigen Fall einen Verbandsausschluss beschlossen hat.

Allerdings haben auch die Führungsgremien erkannt, dass in einem Verband nach Kindheit und Jugend ebenfalls an den Strukturen weitergearbeitet werden muss, denn mit 18 macht man sich schrittweise von den Eltern unabhängig und entwickelt sich hin zur Selbstständigkeit. Daher sieht das BVfK-Team seine Aufgabe nunmehr auch verstärkt darin, den BVfK so zu organisieren, dass die Zukunft des Verbandes nicht von wenigen Personen abhängt. Dass dies schon ein Stück weit gelungen ist, beweist ein engagierter sechsköpfiger Verwaltungsrat ebenso, wie ein 15-köpfiges Mitarbeiterteam in der BVfK-Geschäftsstelle in Bonn Tag für Tag.

Auf die Volljährigkeit unseres BVfK möchten wir übrigens gerne mit Ihnen am 5. Mai auf dem großen BVfK-Schiff anstoßen. Verpassen Sie nicht die spannenden Themen und kompetenten Referenten unseres Kongressteils und schon gar nicht das sensationelle Event „Rhein in Flammen“, für welches unser Kapitän wieder einmal den bestmöglichen Kurs steuern wird.

Um den bestmöglichen Kurs geht es auch immer beim BVfK, denn nur so schaffen wir das, was wir Ihnen jede Woche versprechen:

"Alles Gute für den freien Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

PS: Am 5. Mai gilt also: Dabei sein ist alles und Flagge zeigen ist wichtig!

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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BVfK-Digital

 

BVfK-Händlersuche wurde erweitert -  Jetzt werden BVfK-Händler noch besser gefunden

Wie wichtig diese Suchfunktion ist, zeigt uns die Statistik der am häufigsten aufgerufenen Seiten auf BVfK.de, denn dort steht die BVfK-Händlersuche auf Platz 2. Sie als Händler zu finden war bislang nur per Umkreissuche anhand einer Postleitzahl oder Adresse möglich. Seit vergangenem Donnerstag kann man jetzt auch nach dem Händlernamen suchen. Somit ist es jetzt noch leichter und schneller, einen BVfK-Händler zu erkennen und zu finden. 

Probieren Sie es doch gleich mal aus: https://www.bvfk.de/bvfk-haendler/ 

PS: Auch im Mitgliederbereich wird aktuell für Sie gearbeitet um die Navigation zu vereinfachen und schneller ans gewünschte Ziel zu gelangen. 

Kritik und Anregungen zu unserer Webseite sind uns jederzeit willkommen, denn nur wer spricht, dem kann geholfen werden. 

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 

Ein Überblick über Änderungen, Anforderungen und Verhaltensempfehlungen

Bereits am 24. Mai 2016 in Kraft getreten, ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar anzuwenden und verdrängt damit das Bundesdatenschutzgesetz weitreichend in seiner Geltung. Die DSGVO ist aufgrund ihres Umfangs und der sich aus ihr ergebenden Pflichten eine hart zu knackende Nuss. Selbstverständlich stellen sich auch die Betreiber von Internetseiten die Frage, wie sie mit den angestiegenen Anforderungen umgehen sollen. Die BVfK-Rechtsabteilung sieht sich daher veranlasst, dem Mitgliederkreis einen Überblick über die  relevanten Aspekte zu verschaffen.

I. Um welche Daten geht es?

Anwendbar ist die Verordnung ausschließlich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten wie z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtstag, etc.Dabei spricht vieles dafür, dass es bereits ausreicht, wenn das datenerhebende Unternehmen über die technischen Mittel verfügt, um anhand von IP-Adressen die dahinterstehenden Personen ermitteln zu können, damit auch diese bereits als personenbezogene Daten zu klassifizieren sind.

II. Wen treffen die Rechte und Pflichten der DSGVO?

Grundsätzlich sind nicht nur Shop-Betreiber betroffen, sondern jedes in der EU ansässige Unternehmen, das personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet. 

III. Welche Pflichten treffen mich?

Unverändert gilt unter anderem: Daten dürfen nur in dem tatsächlich benötigten Umfang und zu dem vorgesehenen Zweck erhoben und verarbeitet werden. Weiterhin muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, sobald mehr als neun Mitarbeiter regelmäßig automatisierte Datenverarbeitungssysteme nutzen. Nach wie vor ist eine Datenschutzerklärung an entsprechender Stelle auf der Internetseite zu platzieren (siehe dazu unter IV).  

Neu ist hingegen unter anderem:  Nach Artikel 32 DSGVO müssen angemessene Maßnahmen getroffen werden, „um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten“. Dabei kann es sich z. B. um die Verschlüsselung der Daten oder die regelmäßige Überprüfung technischer Schutzmaßnahmen handeln, je nachdem, wie hoch das Risiko einer Verletzung der Rechte von Privatpersonen „unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung“ einzuschätzen ist. Neu ist auch, dass die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden auf Anforderung nachgewiesen werden muss.

IV. Wie hat eine Datenschutzerklärung auszusehen und wo wird sie platziert?

Welche Informationen in der Datenschutzerklärung enthalten sein müssen, ergibt sich aus Artikel 13 DSGVO. Unter anderem muss die Erklärung Namen und Kontaktdaten des Unternehmens und ggf. des Datenschutzbeauftragten, die Datenverarbeitungszwecke sowie die Rechtsgrundlage für  die Verbreitung der Daten sowie weitere, teilweise an Bedingungen und Situationen gekoppelte Informationen, wie die Dauer der Speicherung oder das Bestehen eines Beschwerderechts enthalten. Bei Erstellung der Datenschutzerklärung sind viele verschiedene Umstände zu berücksichtigen, so beispielsweise, ob ihre Internetseite Cookies enthält, Ihre Angebote auf Facebook oder Twitter veröffentlicht werden, eine Verlinkung zu Google-Maps oder ähnlichen Diensten besteht. Aus diesem Grunde ist es dem BVfK nicht möglich, einheitliche „Musterdatenschutz-Erklärungen“ zu erstellen. Diese müssen für jeden Fall individuell erstellt und angepasst werden!

Die Frage, wo die Datenschutzerklärung zu platzieren ist, ist dagegen einfacher zu beantworten: So, dass der Benutzer jederzeit von jeglichem Bereich der Internetseite Zugriff hierauf hat. Es bietet sich also an, diese ähnlich dem Impressum am unteren Bildschirmrand außerhalb der eigentlichen Maske zu platzieren, um den Zugriff von jeder Unterrubrik aus zu gewährleisten.

V. Was passiert, wenn ich mich nicht an die gesetzlichen Anforderungen halte?

Die Kompetenz für die Verhängung von Sanktionen wurde den zuständigen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten zugewiesen. Diese sind bundeslandspezifisch, für NRW beispielsweise die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese verhängt im Falle eines sich aus Art. 83 DSGVO ergebenden Verstoßes entsprechende Geldbußen. Dabei ist eine umfangreiche Einzelfallabwägung vorzunehmen, unter anderem basierend auf Schwere und Dauer des Verstoßes.

Sanktionen der Aufsichtsbehörden dürften jedoch nicht die vorrangige Gefahr in diesem Zusammenhang sein. Vielmehr haben Unternehmen, die gegen die Vorschriften der DSGVO verstoßen, insbesondere bei einer nicht rechtskonformen Datenschutzerklärung, Abmahnungen von Wettbewerbern bzw. Wettbewerbsverbänden zu befürchten.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Um eines vorwegzunehmen: Die Datenschutzgrundverordnung ist ein komplexes Gesetz, das an eine Vielzahl von Einzelfällen unterschiedliche Anforderungen stellt, eine allgemeingültige Beratung ist deshalb nur eingeschränkt möglich.

In jedem Fall sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Betrieb ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist. Je nach Umfang und Risikograd der von Ihnen erhobenen und verarbeiteten  Daten, sollten Sie frühzeitig entsprechende Sicherungs- und Archivierungsmaßnahmen einleiten und diese fortlaufend dokumentieren, um sie im Ernstfall vorlegen zu können und sich keiner Abmahngefahr bzw. drohenden Geldbußen auszusetzen.

Gerne steht die BVfK-Rechtsabteilung für Nachfragen zur Verfügung. Für komplexere Fragen und die Beratung bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen und deren Umsetzung, stellen wir für Sie auch gerne den Kontakt zu unseren hierauf spezialisierten Kooperationsanwälten her. 

Matthias Giebler

BVfK-Rechtsabteilung

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Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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TÜV-Kooperation – Mitmachen: TÜV-BVfK-Gebrauchtwagen-Gutachten in der Testphase.

Die Beweislastumkehr wurde durch EuGH und BGH jüngst verschärft und das kaufbegleitende Gutachten rückt wieder mehr in den Vordergrund. Daher haben BVfK und TÜV-Rheinland gemeinsames ein der aktuellen Entwicklung angepasstes Gebrauchtwagengutachten entwickelt.

Das im Juli 2017 gestartete Projekt befasst sich mit den Fragen: "Welche Komponenten müssen wirklich geprüft werden, wo kann die Prüfung stattfinden, ist eine automatische Kopplung mit einer Hauptuntersuchung sinnvoll und günstig können die Prüfer kalkulieren?"

Das Ergebnis soll nun von ersten BVfK-Mitgliedern in der Köln-Bonner Region getestet werden.

Leistung und Konditionen:

Gebrauchtwagenzertifikat je Überprüfung eines Fahrzeugs in Verbindung mit der Durchführung einer Hauptuntersuchung Pauschal: 50,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.*

Gebrauchtwagenzertifikat je Überprüfung eines Fahrzeugs ohne Durchführung einer Hauptuntersuchung Pauschal: 99,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.*

BVfK-Mitglieder, die Interesse an der Nutzung dieser Leistung haben, können sich zwecks Abstimmung und Herstellung des Erstkontakts beim BVfK melden. E-Mail an: gutachten@bvfk.de.

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BVfK-Signalisation den Mitgliederwünschen angepasst.

Qualitätsanspruch der BVfK-Händler noch deutlicher.

Die BVfK-Signalisation wurde den Wünschen und Bedürfnissen der Mitglieder nach konkreterer Aussagekraft angepasst. So wird der Qualitätsanspruch der BVfK-Händler noch deutlicher.

BVfK-Mitglieder sind Teil einer auf Qualität und gutes Image ausgerichteten Händlergemeinschaft, die klugerweise erkannt hat: „Image ist Ertragsfaktor - mit besserem Image erziele ich höhere Erträge!“

Auf dieser Grundlage arbeiten BVfK und seine Händler seit Jahren daran, dass das BVfK-Logo zu einem bekannten und vom Autokäufer bevorzugten Gütezeichen wurde.

Neben dem BVfK-Logo in seiner Mitgliederversion, findet sich daher bei Autoscout24 seit vielen Jahren neben den Angeboten unserer Mitglieder, wie auch als Auswahlkriterium ein spezielles Gütezeichen.

Wir haben diese Signalisation nun auch unter Berücksichtigung der Anregungen unseres Partnerverbandes WETTBEWERBSZENTRALE umgestaltet.

Es trägt jetzt die prägnante Aussage: „BVfK-Händlerqualität“ und wird durch den Zusatz „Vertrauen in geprüfte Händler. Gesicherte Zuverlässigkeit durch Regelwerk und Schiedsstelle des BVfK“ ergänzt.

Verwenden Sie dieses Signet nicht nur bei Ihren Werbeauftritten, sondern auch auf Ihrem Briefpapier als Gütezeichen für Zuverlässigkeit und Seriosität. Lassen Sie auf Ihrer Website einen Link zur BVfK-Homepage setzen, damit Ihre Kundschaft das notwendige Vertrauen gewinnt und verschaffen Sie sich wie auch mit Hilfe des BVfK-Mitgliedsschilds und der BVfK-Fahnen den entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Autoscout24 hat die Änderungen bereits übernommen.

Tipp: Zur Verbesserung der Preisbewertung nicht vergessen, auch bei "Garantie" ein Häkchen zu setzen. Dies gilt auch, wenn die im BVfK-Regelwerk definierte Mindesgarantie gewährt wird.

Das neue Signet kann bei Bedarf auch in besserer Auflösung geliefert werden.

Die bisherigen Varianten der BVfK-Qualitäts-Signalisation verlieren ab sofort ihre Gültigkeit.

Rückfragen gerne an s.allinger@bvfk.de

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BVfK-Terminkalender:

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter
5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHRESKONGRESS / Rhein in Flammen

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